
Bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen müssen eine Vielzahl an Normen und Vorschriften beachtet werden.
Im Folgenden sind in Auszügen Anforderungen aus Normen aufgeführt.
DIN VDE 0100-712
Errichten von Niederspannungsanlagen-
Teil 7-712: Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Solar-Photovoltaik-(PV)-Stromversorgungssysteme
712.511.1 PV Module müssen mit den Anforderungen der entsprechenden Betriebsmittelnormen übereinstimmen, z.B. mit
DIN EN 61215 für kristalline PV-Module.
Wenn UOC STC DC 120 V übersteigt, wird empfohlen, vorzugsweise PV-Module der Schutzklasse II oder mit gleichwertiger Isolierung zu verwenden.
712.413.2 Schutz durch Verwendung von Schutzklasse II oder gleichwertiger Isolierung sollte auf der Gleichspannungsseite bevorzugt werden.
712.536.2.2.5.1 Alle Anschlusskästen (PV-Generator-Anschlusskasten und PV-Teilgenerator-Anschlusskasten) müssen mit einem Warnhinweis versehen werden, dass aktive Teile in den Anschlusskästen nach dem Trennen vom PV-Wechselrichter unter Spannung stehen können.
712.512.1.1 Elektrische Betriebsmittel auf der Gleichspannungsseite müssen für Gleichspannungen und -ströme geeignet sein.
DIN EN 61 439-1 (VDE 0660-600-1)
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen-
Teil 1: Allgemeine Festlegungen
10.9.4 Für Schaltgerätekombinationen mit Umhüllungen aus Isolierstoff muss eine zusätzliche Isolationsprüfung durchgeführt werden,…
Für diese zusätzliche Prüfung muss eine Prüfspannung den 1,5-fachen Wert der in Tabelle 8 angegebene Spannung haben.
In Tabelle 8 wird eine Prüfspannung von DC 3110 V für Verteiler bis DC 1000 V gefordert.
Daraus ergibt sich für Verteiler aus Isolierstoff eine Prüfspannung von 3110 V x 1,5 = 4665 V.
712.434.1 Das PV-Versorgungskabel/die PV-Versorgungsleitung auf der Wechselspannungsseite muss durch eine Schutzeinrichtung für den Schutz bei Kurzschluss oder durch eine Überstrom-Schutzeinrichtung geschützt sein, die an der Anschlussseite der Wechselspannungsseite errichtet ist.
712.536.2.2.1 Bei der Auswahl und Errichtung von Einrichtungen zum Trennen und Schalten, errichtet zwischen der PV-Anlage und der öffentlichen Stromversorgung, muss die öffentliche Stromversorgung als Stromquelle betrachtet werden und die PV-Anlage als Last betrachtet werden.
VDE-AR-N 4105
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindest-
anforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
Die Anwendungsregel ist am 01.08.2010 in Kraft getreten. Danach müssen Photovoltaik-Anlagen ab dem 01.01.2012 bereits nach dieser Anwendungsregel errichtet werden.
